Neues E-Auto-Förderprogramm ab 1. Januar 2026
Sozial gestaffelte Zuschüsse für E-Neuwagen und Leasing
Seit dem 1. Januar 2026 startet ein neues staatliches Förderprogramm, das Privatpersonen beim Umstieg auf Elektromobilität unterstützt. Beim Kauf oder Leasing eines elektrischen Neuwagens können finanzielle Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Einkommen und Haushaltsgröße. Ziel ist es, Elektromobilität für mehr Menschen bezahlbar zu machen.Gefördert werden elektrische Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen werden. Je nach persönlicher Situation liegt der Zuschuss zwischen 1.500,- €¹ und 6.000,- €¹. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, deren Haushaltsjahreseinkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing eines Fahrzeugs.
Förderung und Voraussetzungen
Förderfähig sind ausschließlich elektrische Neufahrzeuge. Dazu zählen batterieelektrische Fahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride, sofern sie definierte technische Anforderungen erfüllen. Gebrauchtfahrzeuge sind nicht Bestandteil des Förderprogramms.+Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000,- €¹ Haushaltsjahreseinkommen. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000,- €¹. Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten entsprechend höhere Zuschüsse, bis zur maximalen Fördersumme von 6.000,- €¹.
Antrag und Ablauf
Voraussetzung für die Förderung ist eine Neuzulassung im Jahr 2026. Die Antragstellung erfolgt über ein zentrales Online-Portal, das im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt wird. Der Zuschuss kann rückwirkend beantragt werden, sobald das Portal verfügbar ist.Gut zu wissen: Für das Förderprogramm stehen insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sollen bis zu 800.000 Fahrzeuge bis zum Jahr 2029 gefördert werden.
Warum gibt es dieses Förderprogramm?
Mit dem neuen Fördermodell soll Elektromobilität breiter zugänglich gemacht werden. Insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen entlastet und beim Umstieg auf emissionsarme Mobilität unterstützt werden. Grundlage ist eine aktuelle Mitteilung desBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
¹ Die genannten Förderbeträge und Voraussetzungen basieren auf aktuellen Informationen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren ändern. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
